AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen)
- I Geltung und Vertragsschluss
(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachstehend AGB genannt) gelten für alle von der BeckerXtainment „BoxBlitz“ – Agnes-von-Bentheim-Str.4, 26427 Esens, durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.
(2) Sie gelten als vereinbart, wenn der Kunde sie bestätigend zur Kenntnis nimmt oder ihnen nicht umgehend widerspricht, spätestens aber mit der Annahme des Angebots von BoxBlitz bzw. der Entgegennahme der Leistung. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Anderslautende Bedingungen sind nur verbindlich, soweit sie ausdrücklich und schriftlich vereinbart sind.
(3) Ein Vertrag kommt grundsätzlich mit der schriftlichen Annahme des Angebots von BoxBlitz durch den Kunden zustande.
- II Leistung
(1) BoxBlitz Fotobox erbringt ausschließlich Leistungen im Bereich digitaler Aufzeichnungen und Reproduktion von Bildaufnahmen. Art, Ort, Zeit und Umfang der zu erbringenden Dienstleistungen sowie spezielle zu berücksichtigende Kundenwünsche sind in dem jeweiligen Vertrag bestimmt. Mitarbeiter von der BoxBlitz Fotobox sind zu gesonderten Zusagen, die die zu erbringenden Leistungen betreffen, grundsätzlich nicht berechtigt, es sei denn, solche Zusagen werden von der Geschäftsführung schriftlich bestätigt.
(2) BoxBlitz Fotobox erbringt die Leistungen durch die Zurverfügungstellung von geeigneten Geräten (Fotobox) und deren Betreuung durch Personal entsprechend der vertraglichen Regelungen.
(3) BoxBlitz Fotobox ist berechtigt, Leistungen auch durch Dritte erbringen zu lassen.
(4) Einen Erfolg ihrer Leistungen im Sinne des Werkvertragsrechts schuldet BoxBlitz Fotobox nicht.
- III Mitwirkungspflicht des Kunden
(1) Der Kunde wird BoxBlitz Fotobox bei der Erbringung ihrer Leistungen in erforderlicher und angemessener Weise unterstützen. Der Kunde duldet den Zugang zum Aufstellungsort der Geräte und den Aufenthalt des Personals während der Veranstaltung bis zum Ende und Abbau der Geräte. Sollen die Geräte in Räumlichkeiten Dritter verwendet werden, sorgt der Kunde im Vorhinein für eine entsprechende Duldung des Dritten, die BoxBlitz Fotobox angezeigt wird. Für geeignete Stromquellen und die entstehenden Kosten der Stromentnahme ist der Kunde verantwortlich. Auf die aufgestellten Geräte als mögliche Gefahrenquelle werden die Teilnehmer vom Kunden ausdrücklich am Veranstaltungsort hingewiesen, ebenso wie darauf, dass die Teilnehmer mit der Nutzung der Aufnahmegeräte ihre Einwilligung zur Veröffentlichung ihres Fotos (Rechts am eigenen Bild) geben.
Der sachgemäße Umgang mit der Fotobox und Ausstattung durch den Mieter ist sicherzustellen. Beschädigte Bestandteile der Ausrüstung sowie Reinigungskosten oder Kosten der Wiederherstellung bei von ihm zu vertretenden Schäden werden dem Mieter in Rechnung gestellt. Eine Weitervermietung an Dritte ist ausdrücklich untersagt.
- IV Urheberrecht und Nutzungsrecht
(1) BoxBlitz Fotobox steht das Urheberrecht an sämtlichen digitalen Aufzeichnungen in jeglicher Form und Darstellungsweise nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.
(2) BoxBlitz Fotobox überträgt dem Kunden das einfache Nutzungsrecht auch zur Weitergabe an deren Veranstaltungsteilnehmer entsprechend der aufgezeichneten Personen für die im Rahmen dieses Vertrages geschaffenen verkörperten Dienstleistungsergebnisse. Das Nutzungsrecht geht erst nach vollständiger Bezahlung der Rechnung der BoxBlitz Fotobox über.
- V Vergütung, Eigentumsvorbehalt
(1) Es gilt die vereinbarte Vergütung. Mit der Vergütung ist die Nutzung des Bildmaterials gemäß Ziff. IV.2. abgegolten.
(2) BoxBlitz Fotobox ist berechtigt, eine angemessene Anzahlung bis zu 50 % der vereinbarten Vergütung bei Abschluss des Vertrages gegen Rechnung zu verlangen. Wird die Anzahlung nicht binnen 14 Tagen nach Rechnungsstellung bezahlt, ist BoxBlitz Fotobox zur Kündigung des Vertrages berechtigt.
(3) Die Vergütung ist das Entgelt für die vereinbarte Leistung nach Zeitaufwand soweit nicht anders vertraglich geregelt wurde.
(4) Soweit nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart, sind in Angeboten und Auftragsbestätigungen genannte Gesamtpreise und/oder Zeit(dauer)gaben unverbindliche Schätzungen, die auf den Kundenangaben beruhen. Soweit sich die Zeitdauer und die Nebenkosten verändern, ist BoxBlitz Fotobox zur Nachberechnung berechtigt und der Kunde zur Zahlung auch der Nachberechnung verpflichtet.
(5) Ergeben sich durch Verschiebung von Anfang- und Endzeiten von Kundenveranstaltungen Mehrzeiten oder ergeben sich zusätzliche (Warte-)Zeiten so ist der Kunde verpflichtet, diese nachzuberechnenden Zeiten entsprechend Ziff. II.2. zu bezahlen, es sei denn, er kann nachweisen, dass er diese nicht zu vertreten hat.
(6) Die Vergütung ist sofort nach Erbringung der Dienstleistung fällig. Die Rechnung ist vom Kunden innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug an BoxBlitz Fotobox zu zahlen. Einer Mahnung bedarf es für die Inverzugsetzung des Schuldners nicht.
- VI Kündigung durch Kunden
Kündigt der Kunde den mit BoxBlitz Fotobox geschlossenen Vertrag vor der Erbringung der Dienstleistung gilt Folgendes:
Die Vergütung gemäß Ziff. IV. 1 ist zahlbar und fällig bei einer Kündigung
- 8 Wochen vorher: kostenfreie Stornierung
- 4 – 7 Wochen vorher in Höhe von 75 %
- innerhalb der letzten drei Wochen in voller Höhe.
Vertragliche Kundenwünsche (Sonderleistungen, Sonderanfertigungen) sind stets in voller Höhe zu zahlen, soweit BoxBlitz Fotobox deren Erbringung nachweisen kann.
- VII Leistungsstörung
(1) Soweit sich Leistungsstörungen aus Gründen ergeben, die auf mangelnden Mitwirkungspflichten des Kunden beruhen oder durch deren Veranstaltungsteilnehmer veranlasst sind, bleiben die Ansprüche der BoxBlitz Fotobox aus dem Vertrag unberührt.
(2) Beruhen Leistungsstörungen auf technischen Problemen, so bemüht sich BoxBlitz Fotobox um schnellstmögliche Beseitigung, sollte dieses nach Einschätzung von BoxBlitz Fotobox nicht möglich sein, wird die erbrachte Leistung abgerechnet; eine Nacherfüllung entfällt. Eine Mangelbeseitigung durch den Kunden ist ausgeschlossen.
(3) BoxBlitz Fotobox ist zur sofortigen Wegnahme ihrer Geräte berechtigt, wenn ihr aus wichtigem Grund durch Verschulden des Kunden oder dessen Veranstaltungsteilnehmer ein Verbleib nicht bis zum Ende der Veranstaltungszeit zugemutet werden kann. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde oder die Veranstaltungsteilnehmer die Geräte nicht ordnungsgemäß und nach Anweisung der Mitarbeiter der BoxBlitz Fotobox gebrauchen oder die Geräte erheblich gefährdet sind. Vergütungsansprüche bleiben unberührt.
- VIII Haftung
(1) BoxBlitz Fotobox übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte. Der Erwerb von Nutzungsrechten über das fotografische Urheberrecht hinaus, obliegt dem Kunden. Der Kunde ist ab dem Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Ausgabe des Bildmaterials für dessen sachgemäße Verwendung verantwortlich.
(2) Jegliche Schadensersatzansprüche gegen BoxBlitz Fotobox sind soweit gesetzlich möglich ausgeschlossen. Im Falle einfacher Fahrlässigkeit haftet BoxBlitz Fotobox nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder von Leben, Körper oder Gesundheit einer Person. Die Haftungserleichterung gilt auch für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen im Sinne von § 278 BGB. Die Haftung für Folgeschäden ist im Falle der einfachen Fahrlässigkeit, mit Ausnahme von Lebens-, Körper oder Gesundheitsschäden auf die Höhe der vertragsmäßigen Vergütung beschränkt.
(3) BoxBlitz Fotobox übernimmt keine Haftung mit der Erbringung der vertraglichen Leistung für den vom Kunden bezweckten Erfolg.
(4) BoxBlitz Fotobox übernimmt keine Haftung für das gespeicherte Bildmaterial.
(5) Der Kunde (Mieter) haftet auch für seine Veranstaltungsteilnehmer für jede Veränderung, Verunreinigung oder Zerstörung der Geräte (Photobox) der BoxBlitz Fotobox während der Veranstaltung. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein geringerer Schaden als der Wiederherstellungswert bzw. der Marktwert entstanden ist.
(6) Der Kunde muss Sorge tragen, dass die Fotobox nach Beendigung der Veranstaltung an einem sicheren Ort, vor dem Zugriff von Fremden aufbewahrt wird. Bei Diebstahl haftet der Mieter (Kunde).
- X Datenschutz
Dem Mieter ist bekannt und er willigt darin ein, dass die zur Durchführung des Vertrages erforderlichen persönlichen Daten von BoxBlitz Fotobox auf Datenträgern gespeichert werden. Der Mieter stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten ausdrücklich zu. Die gespeicherten persönlichen Daten werden von BoxBlitz Fotobox selbstverständlich vertraulich behandelt. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten des Mieters erfolgt unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Telemediengesetzes (TMG).
- XI Schlussbestimmungen
(1) Nebenabreden, Ergänzungen oder Änderungen dieser Vereinbarung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
(2) Die Vertragsparteien vereinbaren hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen die Anwendung deutschen Rechts. Auch im grenzüberschreitenden Rechtsverkehr gilt deutsches Recht. Die Anwendung der Kollissionsnormen des EGBGB ist ausgeschlossen.
(3) Erfüllungsort für alle Leistungen, insbesondere Lieferung und Zahlung, ist Esens.
(4) Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis wird Esens vereinbart.
(5) Sollte eine der vorstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Regelungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung treten dann die gesetzlichen Bestimmungen in Kraft.
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